Die Hauptaufgabe der
Kletterpflanzen ist die Hausbegrünung. Die enge Verflechtung von Pflanze und Architektur hat fast zu jeder Zeit die Gemüter der Menschen bewegt; allerdings mit unterschiedlicher Wirkung. Sei einiger Zeit versucht man nun die
Vorteile und Probleme der Fassadenbegrünung wissenschaftlich zu untersuchen, um die sich hartnäckig haltenden Vorurteile auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.Vorurteil Nr.1: Kletterpflanzen schädigen das Mauerwerk!
Bei genauer Betrachtung stellt man fest, daß wenn überhaupt nur die Selbstklimmer für dieses Problem in Frage kommen können, alle anderen Kletterpflanzen berühren die Hauswand gar nicht. Bei einer Untersuchung dieses
Problems, bei der Architekten, Hausbesitzer und Bauverwaltungen befragt wurden, daß Schäden nur dann festgestellt werden konnten, wenn das Mauerwerk bereits vorher stark verwittert war und sich Risse und Spalten gebildet
hatten, in die die Pflanzen dann eindringen konnten.
Vorurteil Nr.2: Kletterpflanzen verursachen eine zu starke Feuchtigkeit im Mauerwerk!
Auch dieses Problem tritt nur bei selbstklimmenden Pflanzen auf und zwar wenn
die zu begrünende Wand in einer niederschlagreichen Region stehen und zu dem noch zur Haupt Windrichtung zeigen In diesem Fall wird der Niederschlag durch das dichte Blattwerk der Kletterpflanze an die Hauswand gedrückt und ein
schnelles Abtrocknen verhindert. Hier sollte man dann auf selbstklimmende Kletterpflanzen verzichten.
Vorteile
Bei richtig durchgeführter Fassadenbegrünung einer intakten Hauswand ergeben sich folgende
Vorteile:
- Wärmedämmung
- entsteht bei immergrünen Pflanzen durch das Luftpolster zwischen Pflanze und Hauswand
- Altersschutz
- wird durch das dichte Blattwerk, das die Wand vor der Witterung schützt und extreme Temperaturschwankungen verhindert gegeben.
- Feuchtigkeitsentzug
- durch die Transpiration der Pflanzen wird dem Mauerfuß ständig Wasser entzogen.
- Attraktivität
- Auch ältere, weniger schön aussehende Hauswände werden durch eine grüne Blätterwand- oftmals auch mit Blüten - wieder ansehnlich.
...und übrigens:
Fassadenbegrünung kann in vielen Fällen vom Bauamt bezuschußt werden oder steuerlich geltend gemacht werden.